Mehr Rechte für Radfahrer

MO - 01.04
Erfreulich Nachrichten für Radler: Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung werden Radfahrer mehr Rechte zugesprochen und zahlreiche Unklarheiten – wie die Präzisierung, welche Verkehrsflächen Radfahrer künftig zur Überquerung nützen dürfen – beseitigt.

Die wichtigsten Änderungen
Künftig wird das Ende eines Radfahrstreifens nicht mehr durch den Schriftzug „Ende“ gekennzeichnet sein. Mündet ein Radfahrstreifen in die Fahrbahn ein, gilt ab sofort das Reißverschlussprinzip. Das heißt, dass sich Radfahrer künftig leichter in den Fließverkehr einordnen können und Autolenker an diesen Stellen vorsichtiger unterwegs sein sollten. Präzisiert wurde zudem jene Regel, die besagt, dass jener Verkehrsteilnehmer, der sich im Parallelverkehr befindet, Vorrang gegenüber jenen hat, die rechts abbiegen. Dies kann der Fall sein, wenn sich rechts neben der Autofahrbahn ein Radweg befindet. Demnach hat ein nach rechts abbiegender Auto- oder Motorradlenker Nachrang gegenüber einem Radfahrer, der sich auf dem Radfahrstreifen befindet und geradeaus weiterfährt.

Radler und der Zebrastreifen

Mit dem Fahrrad verboten bleibt allerdings weiterhin das Befahren eines Zebrastreifens. Es sei denn, der Zebrastreifen verfügt über eine spezielle Kennzeichnung, nämlich seitlich verlaufende quadratische Markierungen. Diese unter dem Namen „St. Pöltner-Modell“ bekannte Kennzeichnung weist den Übergang gleichzeitig als Radfahrerüberfahrt aus und ermöglicht Radlern das Befahren dieser Verkehrsfläche!