Garantie und Gewährleistung
Herstellergarantie bleibt erhalten dank Verwendung von Original-Marken-Ersatzteilen und Arbeiten nach Herstellervorgaben Gegenüber vertragsgebundener Werkstatt günstigere Stundenverrechnungssätze bei Inspektion, Wartung, Reparatur
INFO:
Reparatur- und Servicearbeiten bei einer freien oder markenfremden Werkstätte führen nicht zum Wegfall von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen während des Geltungszeitraumes. Automobilhersteller dürfen demnach dem Kunden Garantieleistungen nicht mit der Begründung, dass Wartung oder Reparatur in einem markenfremden Betrieb durchgeführt wurden, verweigern.
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